**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schwab Metall GmbH**
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Planungsleistungen, Lieferungen und Montagearbeiten der Schwab Metall GmbH.
1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich von der Schwab Metall GmbH anerkannt wurden.
1.3 Ergänzend gelten – sofern anwendbar – die einschlägigen Schweizer Normen (insbesondere SIA-Normen).
2. Angebote & Auftragsbestätigung
2.1 Offerten sind unverbindlich und kostenlos. Ab der dritten Offerte kann eine Aufwandsentschädigung verrechnet werden.
2.2 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Werkvertrags oder durch Bestätigung der Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Die in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen sind verbindlich.
2.4 Baugesuche und behördliche Bewilligungen sind Sache des Bestellers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Leistungen der Schwab Metall GmbH
3.1 Die Schwab Metall GmbH erbringt Leistungen in den Bereichen Metallbau, Stahlbau, Fassadenbau, Balkone, Geländer, Türen, Treppen, Reparaturen, Planung, Konstruktion sowie Montage.
3.2 Die Projektplanung erfolgt inhouse und umfasst bei Bedarf die Erstellung von Genehmigungsplänen.
3.3 Änderungen am Leistungsumfang nach Vertragsabschluss werden separat verrechnet.
4. Pflichten des Bestellers
4.1 Der Besteller stellt sicher, dass sämtliche für die Montage notwendigen Voraussetzungen bauseitig erfüllt sind.
4.2 Parkmöglichkeiten und eine geeignete Abladestelle müssen durch den Besteller zur Verfügung gestellt werden.
4.3 Planfreigaben sind fristgerecht zu erteilen. Verspätete Freigaben können Liefertermine verzögern.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt., sofern nichts anderes angegeben ist.
5.2 Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
5.3 Skonto: Nur falls schriftlich vereinbart; üblicherweise 2 % bei Zahlung innert 10 Tagen.
5.4 Akontozahlungen:
• Bei Aufträgen ab CHF 5’000.–: 40 % nach genehmigten Plänen.
• Bei Werkverträgen: üblicherweise 30 % / 30 % / 30 % Akonto sowie 10 % Schlussrechnung.
• Spezielle Zahlungspläne nur gegen schriftliche Vereinbarung.
5.5 Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist die Schwab Metall GmbH berechtigt, Arbeiten einzustellen und/oder Verzugszinsen zu berechnen.
6. Lieferfristen
6.1 Liefer- und Montagentermine sind ungefähre Angaben und nicht verbindlich.
6.2 Verzögerungen aufgrund von Zulieferern, mangelnder Planfreigabe, bauseitigen Problemen oder Bauprogrammänderungen sind nicht der Schwab Metall GmbH anzulasten.
6.3 Konventionalstrafen werden ausdrücklich zurückgewiesen.
7. Montagebedingungen
7.1 Der Besteller hat sicherzustellen, dass der Montagebereich frei zugänglich und vorbereitet ist.
7.2 Verzögerungen aufgrund nicht bereiter Baustellen oder fehlender Zufahrtswege werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
7.3 Witterungsbedingte Unterbrüche oder Terminverschiebungen berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
8. Abnahme
8.1 Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Besteller.
8.2 Erfolgt keine gemeinsame Abnahme, gilt das Werk mit Zustellung der Schlussrechnung als abgenommen.
8.3 Beanstandungen müssen innert 10 Tagen schriftlich gemeldet werden.
9. Gewährleistung & Garantie
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Bauabnahme bzw. ab Datum der Schlussrechnung.
9.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
• Schäden infolge unsachgemässer Nutzung
• mechanische Beschädigungen
• witterungs- oder umweltbedingte Einflüsse ausserhalb normaler Beanspruchung
• Schäden durch fehlende Wartung
9.3 Für bewegliche Teile gelten vom Hersteller oder von der Schwab Metall GmbH definierte Wartungsintervalle. Werden diese nicht eingehalten, erlischt die Garantie.
9.4 Service- und Wartungsbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Auftragsbestätigung.
9.5 Ansprüche, die über die vereinbarte Nutzung hinausgehen, sind nicht gewährleistungspflichtig.
10. Haftung
10.1 Die Haftung der Schwab Metall GmbH beschränkt sich auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
10.2 Für witterungsbedingte Verzögerungen, Baustellenbehinderungen oder Lieferengpässe wird keine Haftung übernommen.
10.3 Für Planänderungen, fehlerhafte bauseitige Angaben oder zu spät freigegebene Unterlagen haftet der Besteller.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Schwab Metall GmbH.
12. Datenschutz
12.1 Kundendaten werden ausschliesslich zur Auftragserfüllung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser zur notwendigen Zusammenarbeit mit Zulieferern oder Behörden.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Gerichtsstand & anwendbares Recht
14.1 Gerichtsstand: Kanton Freiburg, Schweiz.
14.2 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
